AGB & AVB

 

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Galderma Austria GmbH

 

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie werden mit Erteilung eines Auftrags (Bestellung), spätestens aber durch teilweise oder vollständige Annahme der gelieferten Ware anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers binden GALDERMA nicht, auch wenn GALDERMA ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

GALDERMA ist berechtigt, Bestellungen, insbesondere wenn sie das übliche Bestellvolumen des Käufers übersteigen, auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bestellungen des Käufers werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von GALDERMA oder durch tatsächliche Lieferung oder Leistung angenommen.

 

2. Preise

Rechnungen werden auf der Grundlage der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Preisliste erteilt; das Gleiche gilt für die Gewährung von Rabatten und Boni. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt.

 

3. Zahlungsbedingungen

Soweit vorab keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche von GALDERMA gestellten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 1 % Skonto vom Bruttorechnungsbetrag gewährt. Bei Zahlung mittels rechtswirksam erteilter Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Basis-/Firmenlastschrift innerhalb von 8 Tagen wird ein Skonto von 1,5 % gewährt. Im Falle der Geschäftsaufgabe oder -übergabe werden noch offene Rechnungen spätestens zum Datum der Beendigung der Geschäftstätigkeit bzw. der Übernahme des Unternehmens durch den Käufer fällig. Etwaig gewährte Zahlungsziele oder Valuten werden ungültig.

Falls der Bankeinzug per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt, hat der Käufer für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch GALDERMA verursacht wurde.

Ein Skonto Abzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung kann Zahlung an GALDERMA nur gemäß den Angaben auf den Rechnungen geleistet werden. Maßgebend für die Einhaltung von Zahlungsfristen ist der Eingang der Zahlung auf dem Konto von GALDERMA.

Bei Zahlungsverzug ist GALDERMA berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn GALDERMA über den gesamten Betrag verfügen kann. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

4. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

GALDERMA liefert in Österreich Arzneispezialitäten nur an Bezugsberechtigte im Sinne des § 57 AMG.

Original-Packungen der GALDERMA-Ware werden in der Regel in Versandeinheiten abgegeben. Anders lautende Bestellungen können von GALDERMA entsprechend abgeändert werden.

Der Käufer kann Lieferansprüche gegen GALDERMA weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten.

Die Lieferung gilt als erfüllt und die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware ordnungsgemäß der Post, Bahn oder Spedition übergeben ist. Für Bruch und die daraus entstehenden Folgen übernimmt GALDERMA keine Haftung.

GALDERMA ist von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, wenn diese aus betrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen, die GALDERMA nicht zu vertreten hat, unmöglich ist. Ist GALDERMA die Ausführung des Auftrags länger als einen Monat unmöglich, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Aufträgen ab Euro 85,- netto (d. h. nach Abzug der Mehrwertsteuer und von eventuellen Preisnachlässen) liefert GALDERMA einschließlich Verpackung franko Empfangsstation auf Gefahr des Käufers. Zuschläge für eine besondere Versandart gehen zu Lasten des Käufers.

Aufträge über Produkte der korrektiven und ästhetischen Dermatologie erfolgen bei einer Standardlieferung in der Regel innerhalb von 1 – 3 Werktagen. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Falls der Käufer eine Expresslieferung bzw. einen festen Liefertermin wünscht, behält sich GALDERMA eine separate Berechnung dieser Zusatzleistung vor.

Im Falle der Nichtabnahme der bestellten Ware ist GALDERMA berechtigt, Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

 

5. Mängelansprüche

Der Kunde hat offene Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware unter Einsendung des Packzettels gegenüber GALDERMA anzuzeigen. Mängel, die sich erst später zeigen, sind unverzüglich, spätestens binnen 3 Tagen nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Andernfalls gilt der Mangel als genehmigt. Die Vermutung gemäss § 924 Satz 2 ABGB gilt nicht. Bei Reklamationen von SpeditionsSendungen ist der Frachtbrief mit einzureichen. Bei von GALDERMA anerkannten Mängeln wird die Ware zurückgenommen und entweder Ersatz geliefert, oder es wird der Gegenwert vergütet.

Ansprüche auf Ersatz von Schäden aller Art, die in Folge unsachgemäßer Behandlung der Ware und/oder nicht ordnungsgemäßer oder über die Haltbarkeitsgrenzen hinaus erfolgter Lagerung der Ware durch den Käufer entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, GALDERMA hätte sie zu vertreten.

GALDERMA haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, etwa bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeter Verletzung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden wird ausgeschlossen. Allfällige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge nicht entsprochen wurde, aber auch dann, wenn der Schaden nicht überdies binnen 6 Monaten ab Kenntnis bei Galderma schriftlich geltend gemacht wurde; allfällige kürzere gesetzliche oder vertragliche Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt.

Eine darüber hinausgehende Haftung von GALDERMA auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.

 

6. Zurücknahme oder Umtausch

Eine Rücksendung ausgelieferter Ware (z. B. zwecks begehrter Rücknahme oder auch zwecks Austauschs aufgrund behaupteter oder gegebener Mängel) hat aus Gründen der Arzneimittelsicherheit bei sonstiger Haftung des Rücksenders und bei sonstigem Verlust allfälliger Ansprüche des Rücksenders (insbesondere von allfälligen Rechten desselben gemäß dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes) nur aufgrund entsprechender vorheriger Vereinbarung dieser Rücksendung mit GALDERMA zu erfolgen (Ausschluss einseitiger bzw. eigenmächtiger Rücksendung durch den Käufer / Besteller). Darüber hinaus müssen jedenfalls die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung 2005 sowie der Arzneimittelbetriebsordnung 2009 (in der geltenden Fassung) mit der Ware vom Käufer (auch im Falle der mit GALDERMA abgestimmten Rücksendung) nachweisbar eingehalten werden (insbesondere betreffend Lagerung, Kühlung, qualitätssicherndem Rückversand). Bei nicht mit GALDERMA abgestimmter (einseitig bzw. eigenmächtig) zurückgesandter Ware behält sich GALDERMA neben anderen Ansprüchen insbesondere auch die Vernichtung auf Kosten des Rücksenders vor. Bei Außerhandelnahme eines Produkts wird die allenfalls zu leistende Vergütung zum Zeitpunkt des Außerhandelnehmens geregelt.

 

7. Wiederverkauf

Beim Verkauf in Österreich dürfen GALDERMA-Präparate nur in der unveränderten Originalverpackung unter Wahrung des Originalverschlusses und nicht in Teilmengen angeboten, verkauft oder abgegeben werden. Bei veränderten Originalpackungen/-gebinden übernimmt GALDERMA keine Haftung.

Für die im Großhandel veräußerte Ware muss Chargenrückverfolgbarkeit gewährleistet sein.

Ein aktiver Verkauf der Galderma-Präparate an andere als Endkunden ist nicht erlaubt. Dies ist untersagt, da unser Produkte ausschließlich exklusiv in Apotheken vertrieben werden.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen von GALDERMA aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer Eigentum von GALDERMA. Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises tritt der Käufer die aus der Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen schon jetzt an die, die Abtretung annehmende, GALDERMA ab. Übersteigt der Wert der GALDERMA zustehenden Sicherungen die Forderungen gegenüber dem Käufer um mehr als 10 %, so ist GALDERMA, auf Verlangen des Käufers, insoweit zur Freigabe der Sicherungen verpflichtet. Vor einer Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist GALDERMA unverzüglich Mitteilung zu machen. Bei der Pfändung hat der Käufer ausdrücklich auf die Eigentumsrechte GALDERMAs hinzuweisen.

 

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wien. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

10. Geltung

Diese Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab 01.07.2019. Sie ersetzen alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, soweit sie nicht durch neue Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzt worden sind